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zur unterzeichnung des altars der stadtpatrone
Gewiss dürfte hingegen sein, dass das Schwert dieses Gefährten ursprünglich
vollständig sichtbar geplant war, in der Malerei hingegen von dem ausgestellten
Bein des Mannes teilweise verdeckt wird (Abb. 31). Der hellblaue Gewandstoff, der
ausgehend von seinem rechten Oberarm kunstvoll verschlungen und faltenreich
bis über den unteren Rockrand hinabfällt, lässt hingegen nur partiell zeichneri-
sche Angaben erkennen und könnte daher erst im Zuge der farbigen Ausführung
eine üppigere Darstellung erfahren haben.
Ein sich wiederholendes Phänomen stellen Abweichungen zwischen den un-
terzeichneten und gemalten Formen der Hände dar. Sie reichen von Verände-
rungen der Position und Stellung einzelner Finger, wie etwa bei der Hand Mari-
ens, bis hin zum Austausch der Darstellung von linker und rechter Hand einer
Person. So sah die zeichnerische Angabe der männlichen Figur am rechten Bild-
rand vor, dass seine linke Hand den Stab des Banners umgreift, wohingegen in
der Malerei diese Planung verworfen wurde und seine rechte Hand diese Funkti-
on übernahm (Abb. 32).
31.
Mitteltafel, Detail der männlichen Figur am linken Bildrand im IR-Reflektogramm (links) und
Auflicht (rechts). Das in der Unterzeichnung vollständig sichtbar geplante Schwert wird in der
malerischen Version teilweise von dem ausgestellten Bein verdeckt.