Karte: “Nürnberger Blutschutzgesetze” |
„Die
weiße Gefahr“: Diskriminierung und Verfolgung
Mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März
erlangten die Nationalsozialisten die unumschränkte Macht
in Deutschland. Sie konnten jetzt darangehen, in die Tat umzusetzen,
was sie bis dahin im Allgemeinen nur drohend verkündet hatten.
Was dies für die in Deutschland lebenden Schwarzen bedeutete,
hatte sich spätestens seit dem Ende der Rheinlandbesetzung
(1930) angekündigt.
“Die wirkliche Gefahr der Gleichheitsideen
der Französischen Revolution lag aber nicht in ihrer Auswirkung
auf die Farbigen, sondern in ihrem Einfluß auf die Weißen
selbst. Dadurch, dass alle Schranken zwischen den Ständen
niedergerissen wurden, ging ein Wertmaßstab verloren, der
früher ein feines Gefühl für Standes- und Rangunterschiede
seelischer, geistiger, wirtschaftlicher und politischer Art hatte
bilden und entwickeln helfen. Der Weiße konnte so an der
Überlegenheit seines Wesens und damit an seiner Berufung
selbst irre werden. Wenn es nur ‚gleiche’ Menschen
gab, dann natürlich war es ein Unrecht, dass die eine Rasse
über eine andere herrschte; wenn im Grunde jede Kultur, jede
Form der Lebensgemeinschaft der anderen gleichwertig war, dann
war es Irrsinn, andere Völker erziehen oder heben zu wollen.
Über diesen inneren Widerspruch konnte auf die Dauer kein
Fortschrittsglaube hinweghelfen. Wenn eben alle Angehörigen
des Genus homo wesensgleich waren, konnte ihnen die Gewährung
gleicher Rechte nicht vorenthalten werden; die Demokratie mit
ihren überaus gefährlichen Folgeerscheinungen für
die Überseeherrschaft begann sich zu entwickeln. Sie war
nun nicht mehr gedacht, wie bei den Angelsachsen, als ein gleiches
Recht für Menschen gleicher Rasse und gleichen Ranges, sondern
als ein Anspruch aller ohne Unterschied des Wertes.”
[Warhold Drascher, Die Vorherrschaft der Weißen
Rasse. Die Ausbreitung des abendländischen Lebensbereiches
auf die überseeischen Erdteile, Stuttgart-Berlin 1936]
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