„Besondere Kennzeichen: Neger“

Schwarze im NS-Staat

 
 

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Karte: “Nürnberger Blutschutzgesetze”

„Die weiße Gefahr“: Diskriminierung und Verfolgung

Mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März erlangten die Nationalsozialisten die unumschränkte Macht in Deutschland. Sie konnten jetzt darangehen, in die Tat umzusetzen, was sie bis dahin im Allgemeinen nur drohend verkündet hatten. Was dies für die in Deutschland lebenden Schwarzen bedeutete, hatte sich spätestens seit dem Ende der Rheinlandbesetzung (1930) angekündigt.

“Die wirkliche Gefahr der Gleichheitsideen der Französischen Revolution lag aber nicht in ihrer Auswirkung auf die Farbigen, sondern in ihrem Einfluß auf die Weißen selbst. Dadurch, dass alle Schranken zwischen den Ständen niedergerissen wurden, ging ein Wertmaßstab verloren, der früher ein feines Gefühl für Standes- und Rangunterschiede seelischer, geistiger, wirtschaftlicher und politischer Art hatte bilden und entwickeln helfen. Der Weiße konnte so an der Überlegenheit seines Wesens und damit an seiner Berufung selbst irre werden. Wenn es nur ‚gleiche’ Menschen gab, dann natürlich war es ein Unrecht, dass die eine Rasse über eine andere herrschte; wenn im Grunde jede Kultur, jede Form der Lebensgemeinschaft der anderen gleichwertig war, dann war es Irrsinn, andere Völker erziehen oder heben zu wollen. Über diesen inneren Widerspruch konnte auf die Dauer kein Fortschrittsglaube hinweghelfen. Wenn eben alle Angehörigen des Genus homo wesensgleich waren, konnte ihnen die Gewährung gleicher Rechte nicht vorenthalten werden; die Demokratie mit ihren überaus gefährlichen Folgeerscheinungen für die Überseeherrschaft begann sich zu entwickeln. Sie war nun nicht mehr gedacht, wie bei den Angelsachsen, als ein gleiches Recht für Menschen gleicher Rasse und gleichen Ranges, sondern als ein Anspruch aller ohne Unterschied des Wertes.”

[Warhold Drascher, Die Vorherrschaft der Weißen Rasse. Die Ausbreitung des abendländischen Lebensbereiches auf die überseeischen Erdteile, Stuttgart-Berlin 1936]

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