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Denkmal für die schwulen und lesbischen Opfer

Bild der 25. Woche - 21. Juni bis 27. Juni 2021

Achim Zinkann, Denkmal für die schwulen und lesbischen Opfer, Köln, Foto: Rheinisches Bildarchiv Köln, Britta Schlier

Der Juni steht jedes Jahr ganz im Zeichen des Pride Month: Mal laut, mal leise – mal nachdenklich, mal wild wird weltweit unter der Regenbogenflagge die Freiheit, das Leben und die Vielfalt gefeiert – und öffentlich das gleiche Recht, Schutz und Toleranz für alle Menschen und alle Geschlechtsidentitäten gefordert, was leider immer noch allzu oft und allzu sehr verwehrt wird.

Den jährlichen wiederkehrenden Höhepunkt dieses Monats stellt der Christopher-Street-Day dar – in Gedenken und in Erinnerung an eine der damals zahlreichen gewaltsamen Polizeirazzien gegen die Community am 28. Juni 1969 in der New-Yorker Christopher Street – und daran, dass die Betroffenen in diesem Falle aufstanden und sich gegen die willkürliche Ungerechtigkeit wehrten.


In Deutschland verbot § 175 des deutschen Strafgesetzbuches bereits seit 1872 die gleichgeschlechtliche Liebe und stellte sexuelle Handlungen von Männern unter Strafe. Gleichwohl entwickelte sich im Köln der 1920er-Jahre eine rege Subkultur, mit verschiedenen Treffpunkten und Szenelokalen.

Diese verhältnismäßige Freiheit endete mit der NS-Machtübernahme abrupt: Das NS-Regime verschärfte die Verfolgung massiv, schloss Lokale, stürmte Treffpunkte, weitete die Strafen rigoros aus. Der Platz zwischen Hohenzollernbrücke und Bastei entwickelte sich zu dieser Zeit zu einem der wenigen geheimen Treffpunkte. Dies war gefährlich, denn selbst der kleinste Verdacht homosexueller Neigungen konnte schwere, ja tödliche Folgen haben: Allein in Köln ergingen nach einer Anklage aufgrund des § 175 oder im Rahmen der Verfolgung als »asozial« hunderte Gefängnis- und Zuchthausstrafen. Oft folgten zwangsweise Kastrationen oder die Einweisung in Konzentrationslager, in denen viele Opfer starben. Auch im innerstädtischen Gefängnis Klingelpütz wurden Hinrichtungen durchgeführt. In der Dauerausstellung im EL-DE-Haus erfahren Sie mehr über diese Zeit und die Schicksale.

Im Stadtraum erinnert das im Jahr 1995 eingeweihte Mahnmal an die Verfolgung – in seiner Form und Farbe in Anlehnung an den rosa Winkel, den die KZ-Insassen zur Kennzeichnung tragen mussten. Die Inschrift »Totgeschlagen – Totgeschwiegen« mahnt dazu, die gesellschaftliche Ausgrenzung nach 1945 nicht zu vergessen: Erst im Jahr 1994 ist § 175, der so viel Unheil und Leid auslöste, aus dem Strafgesetzbuch gestrichen worden.

Das öffentliche Gedenken an die »schwulen und lesbischen Opfer des Nationalsozialismus« war ein wichtiger Schritt – und ein weiterer Schritt hin zur Anerkennung aller Geschlechtsidentitäten. 

D. Lukaßen