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Bild der 13. Woche - 27. März bis 2. April 2006
Als am 31. März 1831, also vor 175 Jahren, die Rheinschifffahrtsakte – „Die Übereinkunft unter den Uferstaaten des Rheins und auf die Schiffahrt des Flusses sich beziehende Ordnung“ – in Kraft trat, fanden 600 Jahre mehr oder weniger erfolgreiche Kölner Wirtschaftspolitik ihr Ende. Die seitdem garantierte freie Fahrt auf dem Rhein bedeutete das endgültige Aus für den Kölner Stapel, der allerdings schon seit der französischen Zeit zur Bedeutungslosigkeit herabgesunken war. Rund 600 Jahre zuvor, am 7. Mai 1259, hatte der Kölner Erzbischof und Stadtherr Konrad von Hochstaden seiner Stadt das Stapelrecht verbrieft – es besagte, dass kein Kaufmann aus dem Osten mit seinen Waren über Köln ziehen, kein Kaufmann aus dem Westen über Rodenkirchen hinaus und keiner vom Oberrhein weiter als Riehl ziehen durfte. Jeder fremde Kaufmann musste also in Köln Halt machen und seine Waren den Kölner Großhändlern anbieten, denn Gästeverkauf und Detailhandel waren streng verboten. Dies verschaffte den Kölner Händlern enorme Vorteile, sie konnten sich die besten Waren heraussuchen, um sie anschließend weiterzuverhandeln. Auswärtige Unternehmen beschäftigten Kölner Zwischenhändler, um ebenfalls zu profitieren. Zudem musste auf die Waren Steuer, Akzise, gezahlt werden, die den städtischen Haushalt finanzierte. Allerdings wurde mit der schriftlichen Fixierung des Stapelrechts einer ohnehin gängigen Praxis Rechnung getragen – vor Köln wird aus dem Mittel- der Niederrhein, was früher auch einen Wechsel der eingesetzten Schiffstypen nötig machte. Die flachbödigen Oberländerschiffe, die gegen den Strom getreidelt wurden, wurden durch küstentaugliche Segelschiffe mit Kiel getauscht. Hierzu mussten die Waren natürlich umgeladen werden. Und da der meiste Warenverkehr über den Rhein erfolgte, hatte sich Köln seit seiner Gründung als Handelszentrum im nordwestlichen Europa etabliert. Zudem querten hier die Handelsrouten aus dem Maasgebiet nach Osten den Rhein. Die Zeichnung aus dem Skizzenbuch des Johannes Vinckboons (Amsterdam, 1616/17–1670) zeigt rechts das ab 1558 im Stil der niederländischen Renaissance neu errichtete Fischkaufhaus und den vorgelagerten Platz der Heringsniederlage. Die in der Nordsee gefangenen Heringe und der von Rhein und Mosel stammende Wein zählten zu den wichtigsten Kölner Handelsgütern. Die Heringe wurden in Köln umgepackt und die Heringsfässer erhielten hier spezielle Brandzeichen, den Kölner Brand, der als Gütemerkmal galt. Dieselben Kaufleute, die den Hering den Rhein hinauf oder nach Osten handelten, brachten auf der Rückkehr den dortigen Wein mit. Bis ins 19. Jahrhundert blieben die Kölner Großhändler im Weinhandel marktbeherrschend. Es gab große Kaufhäuser für die wichtigsten Waren: das Leinenkaufhaus am Altermarkt (1550 zum Rathaus eingezogen), die Eisenhalle (Eisen, fremde Tücher) am Malzbüchel, das Erdgeschoss des Gürzenichs für „trockene“ Waren wie Häute, Metalle, Drogeriewaren und Gewürze, später auch Textilien, sog. „Drugewaare“, und das hier gezeigte Fischkaufhaus für fette und feuchte Waren, sog. Ventgüter.
R. Wagner