In dieser Datenbank finden Sie Informationen zu rund 13.300 Männern, Frauen und Kindern, die als „Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ gelten und deren Grabstätten auf Kölner Friedhöfen als Kriegsgräber dauerhaft von der öffentlichen Hand gepflegt werden. Unter ihnen befinden sich vorwiegend in Köln während des Bombenkriegs gestorbene Zivilist*innen, aber auch zahlreiche Opfer der NS-Verfolgung.
In dieser Datenbank finden Sie Informationen zu rund 13.300 Männern, Frauen und Kindern, die als „Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ gelten und deren Grabstätten auf Kölner Friedhöfen als Kriegsgräber dauerhaft von der öffentlichen Hand gepflegt werden. Außerdem finden Sie Angaben zu weiteren rund 2.100 Personen, die ebenfalls als „Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ angesehen werden können, deren Grabstätten aber aus verschiedenen Gründen nicht als Kriegsgräber erhalten worden sind.
Das „Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ (Gräbergesetz) trat am 1. Juli 1965 in Kraft. Es dient, so heißt es in der Novellierung aus dem Jahr 2012, „dazu, der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise zu gedenken und für zukünftige Generationen die Erinnerung daran wach zu halten, welche schrecklichen Folgen Krieg und Gewaltherrschaft haben“. Im Gräbergesetz ist unter anderem geregelt, welche im Inland liegenden Grabstätten als Kriegsgräber gelten und auf öffentliche Kosten gepflegt und dauerhaft erhalten werden sollen. Auf dem heutigen Kölner Stadtgebiet ist das städtische Amt für Landschaftspflege und Grünflächen für die Pflege der Kriegsgräber auf 44 Friedhöfen und zwei Beisetzungsstätten für NS-Opfer zuständig. Grundlage hierfür sind „Gräberlisten für öffentlich gepflegte Gräber“, die gemäß dem Gräbergesetz vom 1. Juli 1965 bundesweit angelegt wurden.
Zahlreiche Anfragen von Einzelpersonen, die auf der Suche nach ihren in Köln während des Zweiten Weltkrieges verstorbenen Angehörigen waren, können auf der Basis der „Gräberlisten“ nicht beantwortet werden. Dafür sind vor allem zwei Gründe zu nennen: Entweder sind die Namen – dies gilt insbesondere für osteuropäische Namen – in den Gräberlisten so falsch geschrieben, dass die Personen nicht identifiziert werden können. Oder die Namen sind nicht in den Gräberlisten enthalten.
Um Angehörigen Informationen zur Verfügung stellen zu können, hat das NS-Dokumentationszentrum daher die Gräberlisten wissenschaftlich aufbereitet. Zunächst wurde auf der Grundlage der im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen aufbewahrten „Gräberlisten für öffentlich gepflegte Gräber“ die Datenbank „Kriegsgräber“ erstellt. In diesem ersten Arbeitsschritt wurden die in den Listen aufgeführten Informationen zu Grablagen, Namen, Geschlecht, Geburtsdatum und –ort, Todesdatum und –ort oder Alter zum Zeitpunkt des Todes sowie Staatsangehörigkeit quellengetreu erfasst. Todesopfer aus der Zeit des Ersten Weltkrieges sind zwar in den Gräberlisten aufgeführt und auf Kölner Friedhöfen zu finden, wurden aber für diese Datenbank nicht berücksichtigt. Im nächsten Bearbeitungsschritt wurden die Personendaten auf der Basis weiterer Quellen erweitert sowie Angaben zu bisher nicht berücksichtigten Personen ergänzt (siehe dazu weiter unten).
Am 29. Dezember 1922 verabschiedete das deutsche Parlament das „Gesetz über die Erhaltung der Kriegergräber (sic) aus dem Weltkrieg“. Nach dem Zweiten Weltkrieg war eine Neufassung dieses Gesetzes notwendig. Das „Gesetz über die Sorge für die Kriegsgräber“ (Kriegsgräbergesetz) wurde in seiner ersten Fassung am 27. Mai 1952 verabschiedet. Darin wurden, vereinfacht ausgedrückt, die Gräber von deutschen und ausländischen Militär- und Zivilpersonen, die unmittelbar an Kriegseinwirkungen oder bis 1953 an deren Folgen verstorben waren, zu Kriegsgräbern erklärt.
Es standen also die zivilen und militärischen Opfer der Jahre 1939–1945 im Vordergrund, nicht die Opfer des NS-Regimes seit 1933. Erst in § 6 wurden die Gräber von Opfern des Nationalsozialismus, aber auch verschleppten Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern, außerdem die von deutschen und „volksdeutschen“ Umsiedlern und Vertriebenen genannt. Deren Gräber sollten auf Kosten der öffentlichen Hand gepflegt werden, ein dauerhafter Erhalt war jedoch nicht vorgesehen.
Mit dem am 1. Juli 1965 verabschiedeten „Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ (Gräbergesetz) wurden auch diese Gräber in Kriegsgräber umgewidmet und das Gedenken als gesetzliches Ziel festgeschrieben.
In den Gräberlisten nicht verzeichnet sind zum Beispiel diejenigen, die in Köln während oder in Folge von Bombenangriffen starben und deren Leichname nicht in einer der schon während des Krieges angelegten Grabanlagen beigesetzt oder nach 1945 in Kriegsgräberstätten umgebettet wurden. Dies geschah oft auf Wunsch der Angehörigen. In einigen Fällen hatten Angehörige die bis 1969 geltende Frist für eine Umbettung in eine Kriegsgräberstätte versäumt. Die Informationen zu dieser Personengruppe werden anhand verschiedener Quellen für diese Datenbank nach und nach ergänzt. Weil sich die Angehörigen damals für ein privates Grab entschieden hatten, werden, sofern bekannt, nur die Friedhöfe und nicht die individuellen Grablagen veröffentlicht.
Anlässlich des 75. Jahrestages des „1000-Bomber-Angriffs“ im Jahr 2017 haben wir die Angaben zu 402 Opfern, die in einem Bericht des Kölner Polizeipräsidenten vom 15. Juli 1942 aufgeführt sind, für diese Datenbank ausgewertet. Die Informationen sind über die Volltextsuche unter dem Begriff „Opfer des Bombenangriffs 30./31. Mai 1942“ zu recherchieren. Anlässlich des 75. Jahrestages des „Peter-und Paul-Angriffs“ konnten weitere rund 3.500 Personendaten aus dem Bericht des Polizeipräsidenten über den Angriff vom 29. Juni 1943 ergänzt werden. Diese Personengruppe ist über die Volltextsuche „Opfer des Bombenangriffs vom 29. Juni 1943“ zu finden. Da einige der sich in Köln aufhaltenden Personen erst Tage oder Wochen nach dem Bombenangriff starben, ist der 29. Juni 1943 nur dann als Todestag in die Datensätze eingetragen worden, wenn er anhand der Gräberliste, eines Beerdigungsregisters oder einer Sterbeurkunde gesichert werden konnte. Insgesamt soll der Angriff rund 4.400 Todesopfer erfordert haben. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der somit etwa 900 weiteren Opfer in den Gräberlisten aufgeführt, aufgrund der fehlenden Todesdaten von uns jedoch noch nicht als ein Opfer dieses Angriffs identifiziert werden konnte. Auch hier wird die Auswertung weiterer Quellen nach und nach zur Aufklärung beitragen.
Ebenfalls nicht in den Kölner Gräberlisten verzeichnet sind diejenigen Soldaten, die während ihres Fronteinsatzes oder in Lazaretten in ihrem Einsatzgebiet starben. Diese Soldaten sind in der Regel in der Datenbank des Volksbundes zu finden.
Die Gräber von NS-Opfern wurden in dem Gräbergesetz erst zwanzig Jahre nach Kriegsende als dauerhaft zu erhalten klassifiziert. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits viele Ruhefristen auf Friedhöfen abgelaufen. Eine nicht bekannte, aber vermutlich hohe Anzahl an Gräbern von NS-Opfern war daher bereits eingeebnet worden. Diese Grabstätten lassen sich nur über die Beerdigungsregister der Friedhöfe wiederfinden, sofern Namen und Verfolgungsgeschichte der Person bekannt sind oder der Todesort einschlägige Hinweise bietet (etwa „KZ Buchenwald“). Für den Kölner Westfriedhof ist das Beerdigungsregister in dieser Hinsicht für die Datenbank ausgewertet worden, weitere sollen folgen.
Ein anderer Grund, warum Menschen, die wir heute als NS-Opfer ansehen, nicht mit in die Gräberliste aufgenommen wurden, liegt in der in den 1960er Jahren verwendeten Definition dieser Gruppe. Diese lehnte sich an die Entschädigungsgesetzgebung an („politisch, rassisch oder religiös Verfolgte“). Damit wurden beispielsweise deutsche Opfer der NS-Sondergerichte, der NS-Militärjustiz oder auch Opfer der Krankenmorde ausgegrenzt.
In den Gräberlisten fehlen außerdem die Namen von mehr als 150 Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die 1944/45 auf dem Westfriedhof beigesetzt wurden. Sie sind nicht in den Listen enthalten, weil die Kinder zwangsweise verschleppter Ausländer/innen zunächst nicht als „Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ angesehen wurden. Während in zahlreichen Städten und Gemeinden in der Bundesrepublik derartige „Kindergräber“ nach und nach abgeräumt wurden, sind sie in Köln erhalten geblieben (so auf dem Westfriedhof auf Feld V der Anlage für NS-Opfer).
Ein weiteres Beispiel sind zahlreiche Franzosen, Niederländer, Belgier, Luxemburger und Italiener, die während des Krieges in Köln starben. Etliche von ihnen waren Opfer der berüchtigten „Nacht und Nebel“-Verschleppungen. Sie wurden ohne Wissen der Angehörigen im Kölner Gefängnis Klingelpütz hingerichtet und in Köln beigesetzt. Nach dem Ende des Krieges wurden ihre Leichname in ihre Heimatländer überführt. Da die Grabstätten zu der Zeit, als die Kriegsgräberlisten angelegt wurden, bereits aufgelöst waren, sind sie nicht in die Listen aufgenommen worden.
Die Gräber der ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die nach 1945 auf Kölner Stadtgebiet in Unterkünften für „Displaced Persons“ („Verschleppte Personen“) lebten und dort bis 30. Juni 1950 verstarben, hätten laut Gräbergesetz von 1965 ebenfalls den Status eines Kriegsgrabes erhalten müssen. Anhand erster Stichproben konnte festgestellt werden, dass dies in einer derzeit noch nicht zu beziffernden Anzahl von Fällen nicht geschah. Gleiches gilt für andere NS-Opfer, wobei die Gründe, warum sie bei der Anlage von Kriegsgräberstätten nicht berücksichtigt wurden, meist nicht zu erkennen sind. Am Beispiel der Opfer der Krankenmorde konnte festgestellt werden, dass beispielsweise die Friedhofsmitarbeiter Einfluss darauf hatten, wer als „Kriegsopfer“ gemeldet und für eine Umbettung auf eine Kriegsgräberstätte vorgesehen wurde und wer nicht.
Zu beachten ist ferner, dass jüdische Opfer, die in Köln infolge von Gewaltmaßnahmen starben, auf dem Friedhof der Synagogen-Gemeinde Köln in Bocklemünd beigesetzt wurden. Sie sind ebenso wie die vielen Tausend anderen jüdischen Opfer oder Sinti und Roma, politisch Verfolgte und viele andere Gruppen, die außerhalb des Kölner Stadtgebietes ermordet und deren Leichname anonym verscharrt oder verbrannt worden sind, in keiner dieser Gräberlisten verzeichnet.
Diese Datenbank stellt daher weder eine Aufstellung aller Opfer des Nationalsozialismus in Köln noch eine Aufstellung aller Kriegsopfer dar.
Die Datenbank enthält rund 1.200 Angaben zu Personen, deren sterbliche Überreste auf Kölner Friedhöfen beigesetzt wurden, deren Namen jedoch nicht bekannt sind. Zum Teil sind es Menschen, die während Bombenangriffen ums Leben kamen und deren Leichname nicht mehr identifiziert werden konnten. Manchmal sind für diese unbekannten Toten Kontextinformationen – etwa Todestag, Fundort, Geschlecht, ungefähres Alter – überliefert. Unter den als „unbekannt“ geführten Personen befinden sich beispielsweise auch amerikanische oder britische Piloten, die aus abgestürzten Flugzeugen geborgen wurden.
Eine andere, zahlenmäßig relativ große Gruppe sind die Opfer von Sondergerichten und Gestapo, die anonym beigesetzt wurden und über deren Identität selbst die Beerdigungsregister kaum Auskunft geben. Hier ist es bislang in einigen wenigen Fällen immerhin gelungen, die Namen der Verstorbenen zu rekonstruieren.
Die Einträge in den Gräberlisten sind lückenhaft. Oft fehlen die Geburtsdaten, stattdessen findet sich lediglich eine Altersangabe. Nicht selten ist statt des Todesdatums nur das Beerdigungsdatum angegeben. Auch die Schreibweisen der Namen sind häufig fehlerhaft; in manchen Fällen ist es sogar fast unmöglich, anhand der Eintragung in der Gräberliste eine Person überhaupt zu identifizieren. Dies gilt in besonderem Maße für die etwas mehr als 2.700 Toten mit ausländischer Nationalität, die auf Kölner Friedhöfen beigesetzt sind. Vor allem bei den Namen der polnischen und sowjetischen Kriegsgefangenen, KZ-Häftlingen, Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter kommen sinnentstellende Verschreibungen vor.
Die Informationen aus den Gräberlisten wurden zunächst in ihrer ursprünglichen Form in die Datenbank übernommen und werden so auch in der Datenbank wiedergegeben. Ergänzungen und Korrekturen im Rahmen der Überarbeitung der Daten sind in zusätzlichen Feldern eingetragen worden. Dadurch bleibt jeweils nachvollziehbar, welche Daten in den Gräberlisten stehen und welche Daten vom NS-DOK aus anderen Quellen ergänzt worden sind. Grundlage für die Ergänzungen sind zum Beispiel Beerdigungsregister, Pläne für Gräberanlagen, standesamtliche Urkunden, Listen des damaligen Polizeipräsidenten und ähnliches.
Besonders intensiv, wenn auch nicht abschließend, sind die Daten der ausländischen Toten bearbeitet worden. Damit soll es Angehörigen erleichtert werden, die Grabstätten ihrer während des Krieges oder unmittelbar danach in Köln verstorbenen Verwandten zu finden. Aus diesem Grund wurden alle Schreibvarianten, die in verschiedenen Quellen zu den jeweiligen Personen vorhanden sind, aufgenommen. Bei polnischen Namen wurden die wahrscheinlichen Schreibweisen in einem separaten Datenfeld unter Verwendung der polnischen Sonderzeichen eingefügt. Die Namen von Angehörigen der ehemaligen Sowjetunion können in unserer Datenbank leider noch nicht auf Kyrillisch wiedergegeben werden. Um auch hier eine Hilfestellung zu leisten, wurden die Namen aus dem Russischen transkribiert.
Indexlisten zu Friedhöfen, Namen, Grablagen, Todes- und Beisetzungsdaten sowie Staatsangehörigkeit ermöglichen Ihnen den gezielten Zugriff auf die einzelnen Datensätze und die Navigation von Datensatz zu Datensatz. Über eine Suchmaske können Sie außerdem im Volltext über die gesamte Datenbank oder auf einzelne Felder bezogen recherchieren.
Über die Adressen der Kölner Friedhöfe und die Lage der jeweiligen Kriegsgräber können Sie sich auf der Internetseite der Stadt Köln informieren: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/friedhoefe/.
Unter „Grablage“ ist die Bezeichnung angegeben, unter der das Grab auf dem Friedhof heute zu finden sein müsste. Wenn zusätzlich eine „Frühere Grablage“ vermerkt ist, dann ist dies in der Regel die Stätte, an der die Person zunächst beigesetzt wurde. Sofern möglich, wird für diese Fälle auch das Datum der Umbettung angegeben.
In den Fällen, in denen ein Leichnam in das Heimatland überführt wurde, sind das Datum der Überführung und, sofern bekannt, auch das Land, in das die Überführung erfolgte, angegeben.
Die jeweilige Bezeichnung der Friedhöfe und der Grablagen ist den Kriegsgräberlisten entnommen. Lediglich für den Westfriedhof verwenden wir eine andere Terminologie. In der Gräberliste wird mit „Köln-West Ausländer“ der Bereich benannt, in dem unter anderem auch deutsche Opfer der Gestapo beigesetzt sind. Die gleiche Bezeichnung „Köln-West Ausländer“ trägt ein an anderer Stelle gelegenes Gräberfeld, auf dem Kriegsgefangene verschiedener Nationalitäten bestattet wurden. Wir bezeichnen die drei heute sichtbar erhaltenen Kriegsgräberstätten auf dem Westfriedhof mit den Grablagen „Köln-West, EG“ (= „Ehrengräber“), „Köln-West NS-Opfer-Anlage“ und „Köln-West Kriegsgefangene“. Als „Köln-West Sondergräber“ bzw. „Köln-West Sonderstück“ werden gemäß einer zeitgenössischen Quelle die Grabstätten der im Gefängnis Klingelpütz Hingerichteten bezeichnet.
Die Gräberlisten selbst enthalten personenbezogene Informationen, die dem Datenschutz unterliegen, und sind deshalb nicht öffentlich zugänglich. Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln.
Stand der Information: 4. April 2022
Übersicht
Diese Datenbank wird laufend überarbeitet und ergänzt. Trotz größter Sorgfalt sind Fehler nicht auszuschließen. Bitte geben Sie uns eine Rückmeldung, falls Ihnen falsche Angaben auffallen. Gleiches gilt, wenn Sie ergänzende Informationen haben.
Falls Sie eine von Ihnen gesuchte Person nicht finden, obwohl Sie sicher sind, dass sie auf einem der Kölner Friedhöfe in einer Kriegsgräberstätte beigesetzt wurde, wenden Sie sich ebenfalls bitte an das NS-DOK.
Anschrift:
NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln
Appellhofplatz 23-25
50667 Köln
Tel.: 0221 / 221-26357
Fax: 0221 / 221-25512
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