Fritz H. war bei einem Rechtsanwalt auf dem Hohenzollernring als Anwaltsgehilfe beschäftigt.
Seit 1932 war er Mitglied des katholischen Jungmännerverbandes Deutschlands der Pfarrei St. Ursula.
Fritz H. wurde am 26. Juni 1937 von einem Hitlerjungen angezeigt, verbotenerweise Uniformteile der Jungschar getragen und damit gegen das Gesetz vom 20. Dezember 1934 verstoßen zu haben. Insbesondere der Besitz eines Koppels, der dem der Amtswalter der NSDAP ähnele, wurde ihm zur Last gelegt. Bei seiner polizeilichen Vernehmung führte Fritz H. aus, dass er seit zwei Jahren kein Koppel mehr besitze. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens ist aus der Akte nichts zu entnehmen.
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