E. wurde von HJ-Jungen am 22.8.1934 angezeigt, bei einer Wanderung durch Paffrath mit anderen Angehörigen der Jungschar verbotene Uniformteile getragen zu haben. Nach Aussage des HJ-Scharführers habe seine Kleidung erst den Anstoß gegeben, die Gruppe zu kontrollieren: "Den Anlaß hierzu gab ein Franz E.,..., der eine graue kurze Wanderhose trug. Diese Hose gehörte früher zur Uniform der kath. Sturmschar und darf nicht mehr getragen werden." Dazu sagte E. in der polizeilichen Vernehmung: "Es ist nicht richtig, dass ich in meiner Kleidung den Anlass zu dem Zusammenstoss gegeben haben kann. Ich trug eine mausgraue Ripssamthose und ein blaues Sporthemd, dazu hohe Schnürstiefel, alles Stücke, die von Angehörigen der Sturmschar nicht getragen werden." Die Anklage wegen unerlaubten Uniformtragens wurde wegen Mangels an Beweisen von der Kölner Oberstaatsanwaltschaft fallen gelassen.
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