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Runderlass zur Bekämpfung der "Jugendgefährung und Jugendkriminalität"

SD-Chef Ernst Kaltenbrunner regelt in einem Runderlass die Zusammenarbeit von HJ und Polizei bei der Bekämpfung der "Jugendgefährdung und Jugendkriminalität" neu. Nunmehr soll "jede polizeiliche Dienststelle" mit der jeweils ranggleichen und gleichgeordneten Dienststelle der HJ sowohl "in allen grundsätzlichen Fragen der Bekämpfung der Jugendkriminalität" als "auch bei Einzelmaßnahmen zusammen" arbeiten. Vom Reichsjugendführer, dessen Rang dem des Reichsführers SS entspricht, über die HJ-Gebietsführer, die in den Höheren SS- und Polizeiführern ihr Pendant haben, bis hin zu den Standortführern der HJ, die mit den örtlichen Sipo- und SD-Führungen und den Ortspolizeibehörden zusammenarbeiten, sollen die HJ-Dienststellen die Polizei in ihre Aktionen einbinden, während im Gegenzug die Polizeibehörden "die Überwachungsdienststellen [der HJ] zur Mitarbeit heranziehen" können. Faktisch kommt dies einer Entmachtung des HJ-Streifendienstes gleich.



 
Lexikon
Reichsjugendführung (RJF)
HJ-Streifendienst (SRD)
Sicherheitsdienst (SD)
Kaltenbrunner, Ernst