Schon Ende 1933 hatte die Reichsjugendführung begonnen, eine Überwachungsinstanz innerhalb der HJ zu schaffen. Das starke Anwachsen der HJ machte in den Augen der Nationalsozialisten eine Kontrolleinrichtung nötig. Am 07. März 1935 wird der HJ-Streifendienst institutionalisiert und reichsweit ausgebaut. Ab April 1935 ergehen die ersten Arbeitslinien an besonders zuverlässige 16- bis 18-jährige, die die Streifendiensteinheiten bilden.
Ihre Aufgabe ist die "Überwachung von Angehörigen von nationalsozialistischen Jugendverbänden außerhalb des Dienstes". Der Streifendienst soll auch die verschiedenen HJ-Gliederungen beobachten, ob sie die Anordnungen der Reichsjugendführung einhalten und ihr Auftreten der "Würde und Ehre der NSDAP" entspricht.
Eine zweite Hauptaufgabe ist die Überwachung von gegnerischen Jugendstrukturen. Trotz der Verbote von 1933 haben sich noch zahlreiche konfessionelle, bündische und unangepasste Jugendgruppen gehalten. Bei dem ersten, zentral geleiteten Gesamteinsatz geht der Streifendienst an Pfingsten gegen jugendliche Wanderer vor.
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