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Bild der 47. Woche - 19. bis 25. November 2012
Am Abend des 20. November 1837 – also vor 175 Jahren – gab es in Köln ein seltsames Schauspiel. Vor der erzbischöflichen Residenz in der Gereonstraße sperrten bewaffnete Truppen die Straße ab. Oberpräsident Ernst von Bodelschwingh, der Kölner Oberbürgermeister Adolf Steinberger, Regierungspräsident Carl Ruppenthal und Regierungsrat Johann Baptist Birck drangen in das Arbeitszimmer des Erzbischofs ein, wo diesem eine Kabinettsordre des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. übergeben wurde. Friedrich Wilhelm wies den Erzbischof an, Köln sofort zu verlassen und alle Amtshandlungen zu unterlassen. Clemens August Droste zu Vischering weigerte sich abzudanken und wollte nur der Gewalt weichen. So führte ihn der Regierungspräsident persönlich – man wusste trotz allem, was sich rangmäßig schickte – zum bereit stehenden Wagen. Der Erzbischof zog jedoch seine eigene „Equipage“ vor, die ihn, anfänglich begleitet von berittenen Soldaten und Gendarmen, umgehend in die Festung Minden brachte, wo er bis April 1839 gefangen gehalten wurde. Anschließend durfte er sich auf den Familiensitz Darfeld im Münsterland zurück ziehen, wo er 1845 starb – nach schwerem Leiden an einer Krankheit, die er sich auf seiner Reise nach Rom zugezogen hatte. Seit 1841 übte sein späterer Nachfolger Johannes von Geissel das Amt des Koadjutors aus. Mit der Verhaftung des Erzbischofs fand ein schon länger schwelender Konflikt seinen Höhepunkt. 1835 war der Münsteraner Weihbischof Clemens August Droste zu Vischering mit Unterstützung des preußischen Königshauses zum Kölner Erzbischof gewählt worden. Doch schon bald zeigte sich, dass der antiaufklärerische, aber fromme und soziale Kölner Oberhirte nicht bereit war, sich den Forderungen des preußischen Staates zu beugen. Hatte sein Vorgehen gegen den vom Papst verbotenen Hermesianismus an der Bonner Universität nur wenig Aufmerksamkeit erregt, so war sein Verhalten in der Mischehenfrage für viel mehr Menschen von Interesse. Der preußische Staat verlangte, dass auch im Rheinland wie im übrigen Preußen in einer gemischten Ehe die Konfession des Vaters die ausschlaggebende sei. Das spielte im Rheinland, wo es viel häufiger zu Ehen zwischen katholischen Rheinländerinnen und protestantischen Beamten und Soldaten aus den übrigen Landesteilen kam als umgekehrt, ein große Rolle, verlangte die katholische Kirche doch für eine kirchliche Eheschließung das Versprechen, die Kinder im katholischen Glauben zu erziehen. Nun wies der Staat die Pfarrer, die er als seine „Beamten“ betrachtete, an, Mischehen ihren Segen zu geben. Andernfalls galten diese Ehen als zivilrechtlich ungültig. Dem widersetzte sich der Kölner Erzbischof vehement. Der preußische Staat wiederum sah dies als Auflehnung und Rebellion an. Das Domkapitel verhielt sich zurückhaltend, unterstützte jedenfalls die Haltung des Erzbischofs nicht ausdrücklich, sondern übernahm auf Anweisung des preußischen Kultusministers die Verwaltung des Erzbistums. Das führte dazu, dass im folgenden Oktober eine aufgebrachte fromme Menge vom Ursulafest zur Wohnung des Dompfarrers Filz zog und dort alles kurz und klein schlug.
R. Wagner