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Gleichschaltung

 Dieses Thema im 360°Rundgang

Am 13. März 1933 übernahmen die Nationalsozialisten die Macht in Köln. Der Terror gegen Gegner wurde verstärkt, wesentliche Grundrechte waren außer Kraft gesetzt. In den folgenden Wochen und Monaten wurden sämtliche Parteien, Institutionen, Verbände und Vereine aufgelöst oder »gleichgeschaltet «. Dieser Prozess verlief in Köln ebenso rasch wie im gesamten Reich.

Entlassungen

Noch bevor das »Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums« am 7.April 1933 verkündet worden war, wurde in der Kölner Stadtverwaltung bereits die Entlassung jüdischer Beschäftigter vorbereitet. Aufgrund dieses Gesetzes konnten jüdische Beschäftigte und politisch unerwünschte Personen entlassen oder zwangspensioniert werden. Das Gesetz erstreckte sich bald auch auf Angestellte und Arbeiter. Bis Ende März 1935 wurden 587 Personen der Kölner Stadtverwaltung (ca. vier Prozent der Beschäftigten) entlassen, zwei Drittel von ihnen waren Arbeiter. Im Gegenzug wurden »Alte Kämpfer«, d.h. vor 1930 in die NSDAP eingetretene Mitglieder, neu eingestellt. Bis März 1936 gehörten insgesamt 1412 Personen, d.h. über acht Prozent der Beschäftigten der Stadtverwaltung, zu dieser Gruppe. Spitzenpositionen wie die des Regierungspräsidenten, des Landgerichtspräsidenten oder des Präsidenten der Industrie- und Handelskammer wurden neu besetzt. Zu letzterem wurde Kurt Freiherr von Schröder ernannt. Im Kulturbereich mussten u.a. Generalmusikdirektor Eugen Szenkar, der Direktor der Musikhochschule Walter Braunfels und der Direktor des Völkerkundemuseums Julius Lips gehen. An der Universität wurden vor allem jüdische und politisch missliebige Wissenschaftler wie Leo Spitzer, Benedikt Schmittmann, Paul Honigsheim oder Eugen Schmalenbach entlassen. Der bedeutende Rechtsgelehrte Hans Kelsen emigrierte wie andere bedrohte Wissenschaftler.

Antisemitische Aktionen

Mit großer Brutalität gingen die Kölner Nationalsozialisten nach der Machtübernahme gegen Juden vor. Schon im Februar und März 1933 häuften sich antisemitische Aktionen; so wurde die Aufführung von »Fidelio« in der Oper mit Rufen wie »Juden raus« gestört und fanden Ausschreitungen gegen jüdische Bürger statt. Am 1.April 1933 wurde reichsweit ein Boykott von jüdischen Geschäften, Ärzten und Rechtsanwälten organisiert. Wachposten von SA und Hitlerjugend bezogen vor den Geschäften Stellung und versuchten, Käufer einzuschüchtern. Jüdische Geschäftsleute trieb man durch die Straßen, wobei sie demütigende Transparente tragen mussten. Jüdische Richter und Rechtsanwälte wurden aus dem Gerichtsgebäude Reichenspergerplatz gezerrt und auf Müllwagen durch die Straße gefahren. Bereits im März 1933 durften Juden städtische Spiel- und Sportstätten nicht mehr betreten. Firmen in jüdischem Besitz erhielten bereits 1933 seitens der Stadt keine Aufträge mehr.

Gleichschaltung der Stadtverordnetenversammlung

Am 13.März 1933 übernahmen die Nationalsozialisten in Köln die Macht: Sie besetzten das Rathaus, setzten einen Nationalsozialisten als kommissarischen Oberbürgermeister ein und erklärten Oberbürgermeister Adenauer und die bereits in »Schutzhaft« befindlichen sozialdemokratischen Beigeordneten Fresdorf und Meerfeld für abgesetzt. Bei der Stadtverordnetenwahl vom 12.März 1933 hatte die NSDAP mit 39,6 Prozent der Stimmen die absolute Mehrheit deutlich verfehlt, selbst mit der »Kampffront Schwarz-Weiß- Rot«, einem Zusammenschluss der DNVP und des Stahlhelms, die 5,7 Prozent erhielt, wurde dies nicht erreicht. Jedoch wurden parlamentarische und demokratische Spielregeln ohnehin rasch außer Kraft gesetzt. Den gewählten KPD-Stadtverordneten wurden kurzerhand rechtswidrig die Mandate aberkannt; ein großer Teil von ihnen wurde bereits in Konzentrationslagern gefangen gehalten. Fast alle sozialdemokratischen Stadtverordneten wurden nach der konstituierenden Sitzung des neugewählten Rates am 30.März 1933 verhaftet und später auch zu keinen Sitzungen mehr zugelassen. Sie hatten sich bei der Wahl Hitlers und Hindenburgs zu Ehrenbürgern der Stimme enthalten. Die Zentrumsfraktion erklärte während derselben Sitzung ihre »Bereitwilligkeit zur positiven Mitarbeit«. Die Stadtverordneten der bürgerlichen Parteien schlossen sich teilweise der NSDAP-Fraktion als »Hospitanten« an. Die KPD war im Februar 1933 ausgeschaltet und die SPD im Mai 1933 reichsweit verboten worden. Die bürgerlichen Parteien lösten sich selbst auf. Am 20. Juli 1933 vollzog das Kölner Zentrum seine Selbstauflösung.

Kölner Universität beispielgebend

Die Kölner Universität schaltete sich am 11.April 1933 noch vor der reichsweiten Gleichschaltung selbst gleich, indem der bisherige Rektor Ebers zum Rücktritt genötigt und an seiner Stelle der Pathologe Professor Leupold gewählt wurde, ein Vertrauensmann der NSDAP an der Universität. Damit gab die Kölner Universität, wie NS-Kultusminister Rust lobend hervorhob, ein »richtungsgebendes Beispiel«. Am 17.Mai 1933 organisierte die Kölner Studentenschaft im Rahmen einer »Kundgebung wider den undeutschen Geist« die Bücherverbrennung vor dem Universitätsgebäude in der Claudiusstraße.

Gleichschaltung von Vereinen und Verbänden

Der Prozess der Gleichschaltung umfasste alle Lebensbereiche und erstreckte sich von staatlichen Organisationen bis hin zum Schrebergartenverein. Von den über 2500 in der Ausstellung aufgeführten Kölner Vereinen und Verbänden ist in den ersten Monaten nach der Machtübernahme nur ein geringer Teil verboten und aufgelöst worden, vor allem die zahlreichen Vereine der Arbeiterparteien. Dies bedeutete auch das Ende der viele Jahrzehnte währenden Tradition der Arbeiterkultur- und -sportbewegung, da sie nach 1945 in dieser Form nicht wieder auflebte. Die meisten anderen Vereine und Verbände passten sich innerhalb weniger Monate den nationalsozialistischen Zielen an, oder in ihnen übernahmen Nationalsozialisten die Führung. In den späteren Jahren wurden zunehmend Vereine und Verbände mit Verboten belegt, die 1933 noch verschont blieben. Dies galt vor allem für die zahlreichen katholischen Vereine und Verbände, denen im Konkordat von 1933 zwischen dem Deutschen Reich und dem Vatikan zu nächst die Weiterexistenz zugebilligt worden war und die jahrelang um ihre Eigenständigkeit kämpften, aber schließlich nach 1937 doch verboten wurden. Jüdische Vereine konnten selbst verständlich nach nationalsozialistischer Doktrin nicht gleichgeschaltet werden und somit zunächst weiter bestehen bleiben. Spätestens seit 1938 wurden sie verboten.

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