Lexikon 
Reichsjugendführung (RJF)

Die "Reichjugendführung" wurde im März 1933 der NS-Herrschaft etabliert und spielte keine unwesentliche Rolle zur Absicherung der nationalsozialistischen Herrschaft. Formal hatte sie die Stellung einer Obersten Reichsbehörde und war entsprechend nationalsozialistischer Vorstellungen nach dem Führerprinzip aufgebaut. Bis 1940 stand Baldur v. Schirach an ihrer Spitze, der zugleich Jugendführer der NSDAP war. Nachfolger wurde der langjährige HJ-Führer Arthur Axmann.

Sie war für die Richtlinien verantwortlich, nach denen die in der Hitlerjugend und seinem weiblichen Pedant BDM erfassten Kinder und Jugendlichen erzogen und betreut wurden. Ursprünglich Jugendorganisation der Partei, wurde die Hitlerjugend von der Reichsjugendführung nach und nach mit seinen Erziehungszielen Gehorsam, Disziplin, Aggressivität und körperliche Härte zum Gegengewicht zur schulischen Erziehung ausgebaut. Ab 1936 fungierte sie als Staatsjugend. Erhebliche Macht verlieh der Reichsjugendführung die Gestaltung von HJ-Einsätzen wie dem Streifendienst, mit dem quasi-polizeiliche Aufgaben wahrgenommen wurden.



 

1935: Aufgaben des HJ-Streifendienstes
1935: Reichsjugendführung bezeichnet Bündische Jugend als Hauptfeind der HJ
1937: Einrichtung einer "Zentralstelle West" der RJF zur Bekämpfung "wilder Cliquenbildung"