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Bis zum 14. Lebensjahr besuchte Fritz E. die evangelische Volksschule Leyendeckerstraße, wobei er, nach eigenen Angaben bedingt durch eine längere Krankheit, das vorletzte Schuljahr wiederholen musste. Nach der Schulentlassung trat er als Arbeiter in die Firma Walter Pütz in Köln-Mülheim ein, wo er mit einem Wochenlohn von rund 16,- RM auch zum Zeitpunkt seiner Festnahme noch beschäftigt war. Gemeinsam mit seiner Schwester verdiente Fritz E. etwa 25,- RM pro Woche, wovon der Lebensunterhalt der Familie bestritten werden musste, da die Ehe der Eltern geschieden war und seitens des Vaters offenbar keinerlei Unterstützungsleistungen gezahlt wurden.
Fritz E. gehörte vor 1933 keiner Jugendorganisation an. Er war auch der HJ nicht beigetreten, weil er nach eigenen Aussagen die Mitgliedsbeiträge nicht habe aufbringen können.
Den Namen "Navajo", so räumte Fritz E. vor der Gestapo ein, habe er schon gehört, dessen Bedeutung sei ihm dagegen vollkommen unbekannt. "Ich selbst habe mit denselben nichts zu tun, ich weiss auch nicht, was dies für eine Vereinigung ist bzw. welche Ziele dieselbe verfolgt." Außerdem kenne er weder Angehörige der „Navajos“, noch sei ihm etwas über eine "besondere Kluft" bekannt.
Zugeben müsse er dagegen, dass er mit seinem Freund Karl R. sonntags auf Fahrt gehen würde. Sie seien jedoch stets allein unterwegs und würden "einen grösseren Kreis von anderen Jungen meiden". "Es kam allerdings schon mal vor, dass andere Jungen sich uns auf der Fahrt anschlossen", mit denen sie dann jedoch "keine Gemeinschaft geschlossen" hätten. Auf Fahrt habe er, so Fritz E. weiter, "anfänglich eine kurze Hose, Stiefel und Skihemden" getragen, dagegen jedoch nie Abzeichen oder sonstige "uniformähnliche Kleidungsstücke". Er sei mit R. zum Königsforst und "hin und wieder" auch nach Altenberg gefahren. Dabei habe er seine „Klampfe“ und R. eine Mandoline mitgenommen. Sie hätten Fahrtenlieder wie "Blonder und brauner Bub", "So trampen wir durchs Land" oder "Über die Prärie" gesungen.
"Ich kann zusammenfassend nur sagen, dass ich weder Angehöriger der Navajos bin, noch kann ich über Bestand dieser Verbindung irgendwelche Angaben machen."
Am Abend des 21. Oktober 1937 sei er mit Karl R. und zwei Mädchen im Blücherpark gewesen. Dort sei die Gruppe von der Polizei festgenommen und zur Wache gebracht worden. Die Mädchen hätten bald darauf nach Hause gehen können. Fritz E. wurde nach der Vernehmung vom 22. Oktober 1937 ins Polizeigefängnis Klingelpütz überstellt. Bei seiner Vorführung am Amtsgericht am 25. Oktober 1937 wiederholte er seine Aussage und bestritt nochmals alle Beschuldigungen. Den Antrag der Mutter von Fritz E., den Haftbefehl gegen ihren Sohn aufzuheben, lehnte der nunmehr zuständige Oberstaatsanwalt in Düsseldorf am 31. Oktober 1937 ab. Am 22. November erneuerte die Mutter ihr Anliegen, da ihr Sohn sie "in jedem Brief" inständig bitten würde, dafür zu sorgen, dass er nach Hause könne.
Fritz E. schrieb am 4. November 1937 an seine Mutter [Rechtschreibung angeglichen]: "Du verstehst es, einen in kurzen Worten zu trösten, was ich hier auch sehr nötig habe. Sitze ich doch schon 14 Tage hier, ohne dass ich mit der Sache was zu tun habe. Hoffentlich dauert es nicht mehr lange, bis ich wieder nach Hause komme. Man sagte mir, das könnte bis zu 5 Monate dauern. Woran ich aber nicht glaube, weil ich mit der Sache doch nichts zu tun habe. (...) Ich dachte, ich wäre diese Woche schon entlassen worden, weil mir das auf dem EL-DE-Haus gesagt wurde. Gern ginge ich wieder nach Mülheim für euch arbeiten."
Am 29. November 1937 wandte sich Fritz E. nochmals selbst an den Oberstaatsanwalt. Er schrieb u.a., er habe nie einem "Verein" angehört. "Meine Mutter machte mir vor kurzer Zeit eine Sportjacke [zum Geschenk], die ich an dem fraglichen Abend anhatte. Man wirft mir vor, die Jacke sei verboten und sei ein Kleidungsstück des Vereines. Ich bin mir aber keiner Schuld bewusst, da man diese Jacke in jedem Geschäft kaufen kann. Es war mir nicht bekannt, dass dieses Tragen der Sportjacke verboten ist, sonst hätte ich sie nicht getragen, da ich aus einer gut bürgerlichen Familie stamme und selbst Jugendbetriebswalter der Deutschen Arbeitsfront bin, und mein Bruder Vormann in der Technischen Nothilfe ist."
Am 16. Dezember 1937 wurde Fritz E. vom Kölner Sondergericht zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt, die durch die Untersuchungshaft abgegolten waren. Das Gericht führte zu seiner Person aus: "Der Angeklagte E. war nicht in der HJ, weil er ‚schon zu alt zum Eintritt gewesen sei'; früher habe er sich um solche Organisationen überhaupt nicht gekümmert. Er lässt sich dahin ein, er habe sich mit R. im Grüngürtel getroffen, um dort das Klampfespielen zu lernen. Von ‚Navajos' habe er wohl mal gehört, habe aber mit diesen nichts zu tun gehabt, sondern nur mit seinem Freunde R. verkehrt. Mit diesem habe er allerdings auch Fahrten nach Haus Steeg gemacht, wobei er Stiefel und eine kurze Hose getragen habe und sie Fahrtenlieder gesungen hätten. Jedoch hatten sie sich auch in Haus Steeg von den Navajos abseits gehalten. Eine strafbare Handlung müsse er daher in Abrede stellen.“
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