Nachdem im März 1940 eine Polizeiverordnung die Bewegungsfreiheit der Jugendlichen stark eingeschränkt hat, soll nun der HJ-Streifendienst die Durchführung dieser Verordnung überwachen. Er wird ermächtigt, Jugendliche darauf zu kontrollieren, ob sie sich nach Einbruch der Dunkelheit noch auf der Straße "herumtreiben", Gaststätten oder andere "Vergnügungsorte" besuchen, sofern sie unter 18 Jahren sind.
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