Heinrich Cr. hat nach seiner Entlassung aus der Volksschule ein achtmonatiges Landjahr in Kiel absolviert. Anschließend musste er für etwa 3/4 wegen eines Hirntumors im Krankenhaus Lindenburg behandelt werden. Danach fand er eine Beschäftigung als Laufjunge bei der Ford-AG in Köln-Niehl bis Oktober 1940. Er wurde hier entlassen, weil er unberechtigt einen PKW fuhr und diesen bei der Schwarzfahrt beschädigte. Danach wurde Heinrich Cr. zur Wehrmacht eingezogen, jedoch bereits am 7. Februar 1941 wegen seines Kopfleidens entlassen. Vor seiner Festnahme war er als Hilfsarbeiter bei einem Polsterer beschäftigt.
Der NSDAP gehörte Heinrich Cr. nicht an. Er wurde am 30. Oktober 1942 wegen Verdachts bündischer Betätigung von der Staatspolizeistelle Köln verwarnt.
Heinrich Cr. gehörte seit Frühjahr 1942 zur Gruppe am Leipziger Platz und war an der Gründung sowie den Aktionen des Clubs "Edelweißpiraten" beteiligt.
Nach seiner Verhaftung wurde er mehrere Male verhört und belastete Willi Th. schwer. Dieser - und nicht er - sei geistiger Urheber des „Clubs der Edelweißpiraten“ und habe zahlreiche Einbrüche begangen, darunter auch den Weindiebstahl in Remagen initiiert.
Heinrich Cr., der bei den Razzien am 4. Dezember 1942 nicht verhaftet wurde, wurde fünf Tage später in der Gaststätte "Zur harten Faust" festgenommen und in Brauweiler inhaftiert.
Im Schlussbericht der Gestapo vom 3. Februar 1943 werden seine "Vergehen" wie folgt zusammengefasst: Heinrich Cr. betätigte sich im Sommer 1942 im Sinne der Bündischen Jugend, gründete den „Klub der Edelweisspiraten", war führend bei der Verbreitung der bündischen Hetzschriften beteiligt und an der von B. gefertigten Zeichnung eines Sprengstofflagers interessiert.
Das Kölner Sondergericht verurteilt Heinrich Cr. am 15. September 1943 "wegen jugendbündischer Betätigung und wegen Einbruchsdiebstahls" zu einer Haftstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten Gefängnis.
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