Das Sondergericht 4 beim Landgericht Köln verurteilt 8 von sechzehn Jugendlichen wegen "jugendbünderischer Betätigung und Einbruchsdiebstahls" (Th., Cr., Schw., Kl., V.) bzw. allein wegen "jugendbündnerischer Betätigung" (D., B., A.) zu hohen Haftstrafen. Die höchsten Strafen erhalten Cr. und L. mit je 4 Jahren und 3 Monaten Jugendgefängnis, Th. wird zu einer Gesamtstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt, D., A. und V. zu 1 Jahr und 6 Monaten, Kl. zu 1 Jahr und 3 Monaten und B. zu einem Jahr. Käthe Th. wird in vollem Umfang freigesprochen.
Das Gericht begründet sein Urteil wie folgt: "Im Kreise dieser Jugendlichen herrschte ein recht ungezügeltes Treiben. Man nannte sich "Edelweißpiraten" eine Bezeichnung, die auch sonst von Jugendbünden als Name gewählt wurde, die sich in Gegensatz zur Hitler-Jugend stellten und früheres bündisches Gedankengut pflegten. Die einzelnen Jugendlichen trugen Spitznamen. [...] Als äusseres Zeichen ihrer Zusammengehörigkeit hatten sie ein Edelweiss gewählt, das als Stempel verwandt oder als Abzeichen am Rock getragen wurde. Daneben trug man auch Totenkopfabzeichen, wie sie häufig von Angehörigen der bündischen Jugend getragen wurden. Die Wanderungen hatten meist Treffpunkte der bündischen Jugend zum Ziel, Auf Wanderungen trugen die Teilnehmer möglichst kluftähnliche Kleidung ... Die Lieder waren zum grossen Teil bündischem Liedergut entnommen. So sang man viele Lieder, die die Verherrlichung asiatischen oder mexikanischen Volks- oder Heldentums zum Gegenstand hatten.[...] Bei den Zusammenkünften, die, wenn nicht im Freien, in den Anlagen des Leipziger Platzes in nahegelegenen Gastwirtschaften stattfanden, wurden nicht nur Wanderfahrten geplant und Lieder gesungen, sondern auch Aktionen gegen die Hitler-Jugend besprochen, die man durchzuführen gedachte. Die Jugendlichen brüsteten sich gegenseitig mit angeblich von ihnen begangenen Straftaten, wobei sich besonders der Angeklagte Th. hervortat." Dann beschreibt die Anklageschrift minutiös die Aktionen der Gruppe vom Leipziger Platz: die Wandbeschriftungen, den vermeintlichen Dynamitdiebstahl, den Weindiebstahl in Remagen, die Gründung des Klubs Edelweißpiraten und die Flugblattaktion "Leistungswoche der Bündischen Jugend".
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