Mit einer "Sonderverfügung" ordnet Reichsjugendführer von Schirach am 23. November 1935 eine künftige Zusammenarbeit des HJ-Streifendienstes mit dem Sicherheitsdienst (SD) der SS an. Diese neue Kooperation bezieht sich ausdrücklich auf die Tätigkeit des SRD "als Überwachungs-Organisation der gegnerischen Jugendverbände".
|