Auch zu Pfingsten 1937 ist der HJ-Streifendienst wieder aktiv und spürt zahlreiche illegal wandernde Gruppen von Jugendlichen auf. Das veranlasst die Reichsjugendführung, mit Hilfe der jeweiligen Gestapostellen eine umfassende zweitägige Überwachung durchzuführen. Dabei soll - nach einem auf den 11. Mai 1937 datierten Schreiben der Kölner Gestapo - der Streifendienst sowohl auf das "Verschwinden jeder bündischen Tracht und Gleichart" als auch auf die "Erfassung der getarnten und verbotenen Betätigung anderer Jugendverbände" besonderen Wert legen. Insbesondere sollte dabei auf "Schlupfwinkel, Sammelstätten, Tarnungsformen" solcher Gruppen geachtet werden.
Es wird wiederum betont, dass der Streifendienst nur das Recht zur Kontrolle von nationalsozialistischen Jugendgruppen habe. Jedes weitere Vorgehen solle der Polizei überlassen werden.
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