Pfingsten 1935 soll ein einheitlicher Einsatz gegen nicht erwünschte Wandergruppen organisiert werden. Die Reichsjugendführung erstellt einen HJ-Streifendienstbefehl um festzustellen, wer an Pfingsten wandert und welche Gruppen sich undiszipliniert verhalten. Darüber hinaus ist der Pfingsteinsatz 1935 eine erstmalige Probe für den Gesamteinsatz des Streifendienstes. Der Einsatz soll folgendermaßen ablaufen: "In jedem Bannbereich werden an jeder großen Verkehrsstraße, die von Wanderern und Wandertrupps benutzt wird, Kontrollen eingesetzt, die örtlich festgelegt sind. Außer diesen feststationierten Kontrollen werden mehrere Streifen eingesetzt, die im Bannbereich gelegene Wander- und Ausflugsorte und Jugendherbergen kontrollieren. (...) Die Stärke der einzelnen Kontrollen und Streifen beträgt mindestens 5, höchstens 8 Mann einschließlich Führung."
Betont wird allerdings, dass es dem Streifendienst nur gestattet sei, Angehörige von nationalsozialistischen Jugendverbänden zu kontrollieren. Gegen nichtnationalsozialistische Jugendgruppen hat die HJ hingegen kein Recht, einzuschreiten oder die Personalien aufzunehmen. Der Streifendienst wird jedoch beauftragt, festzustellen, welche Jugendorganisation mit welchem Ziel unterwegs ist und gegebenenfalls die Polizei zu informieren. Über jede Feststellung soll eine kurze Meldung erstellt werden.
Für diesen erstmals einheitlichen Großeinsatz ist es sehr wichtig, dass er reibungslos abläuft, da er auf dem Prüfstein steht: "die Hitler-Jugend [kann] es sich auf keinen Fall leisten (...), daß einzelne Versager den gesamten Streifendienst illusorisch (...) machen. Wenn es uns gelingt, einmal einen Streifendiensteinsatz durchzuführen, ohne daß die geringsten Zwischenfälle zu verzeichnen sind, werden auch die zuständigen Behörden der Polizei und des Staates die Autorität des Streifendienstes anerkennen. (...) Auf jeden Fall ist von vornherein darauf hinzuwirken, daß HJ-Streifendienst und Polizei Hand in Hand arbeiten."
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