Ab 1935 legt die Reichsjugendführung Wert darauf, die bereits verbotenen konfessionellen und bündischen Jugendorganisationen auszuschalten. Vor allem die Bekämpfung bündischer Jugendliche wird rasch zu einer Hauptaufgabe des 1935 eingerichteten HJ-Streifendienstes. Lange Zeit wird aber streng darauf geachtet, dass das HJ-Kontrollorgan keinen polizeilichen Charakter bekommt, sondern klar umrissene Aufgaben hat. Erst in der Endphase des Krieges soll sich das gravierend ändern. Trotzdem kann der Streifendienst sich schon 1935 quasi-polizeiliche Befugnisse aneignen, wenn dies von den Polizeibehörden toleriert oder auch gefördert wird. Neben der Polizei arbeitet der Streifendienst auch mit dem Sicherheitsdienst (SD) der SS zusammen.
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