Die neue Polizeiverordnung ist bis auf wenige Ausnahmen identisch mit der im März 1940 erlassenen Polizeiverordnung. Es ist allerdings neu, dass die bisher für Vergehen gegen die Verordnung vorgesehenen Haftstrafen durch den gerade eingeführten Jugendarrest ersetzt werden. Bei dem Jugendarrest handelt es sich um einen Freizeitarrest, der keinen Ausfall an Arbeitsleistung nach sich ziehen soll.
Die neue Polizeiverordnung wird von entsprechenden Aktivitäten der Reichsjugendführung begleitet. Diese muss zwar im Sommer 1943 ihren Streifendienst einstellen, richtet aber an seiner Stelle die Überwachungssdienststellen ein, die in "Zusammenarbeit mit Polizei und SD ... jeden Krankheitsherd frühzeitig festzustellen, rücksichtslos auszumerzen und die notwendigen Maßnahmen einzuleiten" und die Polizei bei der Durchführung der Polizeiverordnung zu unterstützen sollen.
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