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Aufgaben des HJ-Streifendienstes

Nach der Verabschiedung eines Streifendienstbefehls von 1940, die dem HJ-Streifendienst (SRD) weitgehende Befugnisse erteilte, ist der SRD vor allem für fünf Aufgabenkomplexe zuständig:

1) Für die allgemeine Überwachung

2) Die Bearbeitung und Ermittlung von Einzelvorgängen

3) Die Zusammenarbeit mit der Polizei und der Dienstleistung bei Polizeidienststellen

4) Für Berichte, deren Auswertung, die Statistik und die Überwachungskartei

5) Mitwirkung beim Fernhalten "unerwünschter Elemente" von der HJ.

Der SRD soll die gesamte deutsche Jugend überwachen und dafür sorgen, dass "Verstöße gegen staatliche Gesetze, Polizeiverordnungen und HJ-Dienstbestimmungen" der Polizei mitgeteilt und dass "Verwahrlosungstendenzen" im Keim erstickt werden. Gaststätten, Tanzlokale, Rummelplätze und Kinos sollen hinsichtlich nicht angepasster Jugendlicher kontrolliert werden.



 
Lexikon
HJ-Streifendienst (SRD)