Im März 1936 erlässt der Innenminister den Befehl, alle Gruppen und Vereine der illegalen Bündischen Jugend aufzulösen, sofern sie sich noch nicht selbst aufgelöst haben. Die Jugendgruppen werden kriminalisiert und verfolgt. Zu den Gruppen der Bündischen Jugend gehören unter anderem der Deutsche Pfadfinderbund, der Großdeutsche Jugendbund, der Nerother Wandervogelbund und Das Graue Korps. Nach der Verordnung zum Schutze von Volk und Staat vom 28.2.1933 wird eine Fortführung von bündischen Gruppen verboten.
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