Nach dem Volksschulbesuch begann Anneliese K. eine Lehre als Verkäuferin bei der Firma Molitor in der Fleischmengergasse. Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme befand sie sich im zweiten Lehrjahr.
Einer Organisation der Jugendbewegung gehörte Anneliese K. nie an. Sie war auch nicht im BDM organisiert.
Anneliese K. musste in ihrem Verhör vor der Gestapo einräumen, dass sie am 12. Dezember 1937, einem Sonntag, zum Ausflugslokal Margarethenhöhe in Rösrath gefahren war, wo sie auf weitere, ihr "vom Ansehen" bekannte Kölner Jugendliche stieß. Gesehen hatte sie diese nach eigner Angabe am Heumarkt und auf früheren Fahrten, so dass eine nähere Bekanntschaft und eine vorherige Verabredung zum Treffen in Rösrath nicht unwahrscheinlich ist, obwohl K. betonte, nicht die Absicht gehabt zu haben, "auf diese Gruppe zu stoßen". Andererseits war ihr die Magarethenhöhe bekannt, was darauf schließen lässt, dass sie das Lokal bereits vorher aufgesucht hatte.
Der Hauptgrund für die Festnahme von Anneliese K. war der vorübergehende Besitz des Liederbuches mit dem Titel "Singkreis", dass im Juli 1937 von Hermann M. in etwa 30 Exemplaren gedruckt worden war. Sie habe es von Maria M. ausgeliehen, die ebenfalls am Heumarkt verkehre. "Ich sagte einmal zu ihr, dass ich die unterwegs üblichen Lieder auch gern einmal mitsingen möchte", woraufhin Maria erwidert habe, sie würde ihr ein Buch leihen, "in dem Wanderlieder ständen". "Dass es sich hierbei um eine verbotene Druckschrift handeln könne, hat mir die M. weder gesagt, noch habe ich dies selbst bemerkt."
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