Nach einem 8jährigen Volksschulbesuch absolvierte Heinrich B. eine Schlosserlehre und arbeitet zum Zeitpunkt seiner Vernehmung durch die Gestapo als Schlosser.
Heinrich B. war von 1932 bis 1935 Mitglied der HJ, zuletzt als Obergebietsstabswache in der Kanalstraße. Wegen eines Magengeschwürs habe er keinen Dienst mehr versehen können und sei in keine andere Formation eingetreten.
Er wurde bei einer Razzia der Gestapo am 12. Dezember 1937 im Lokal Margarethenhöhe aufgegriffen, nach Ermittlungen der Kölner Gestapo "verbotener bündischer Betätigung" angeklagt und vom Sondergericht Köln am 8. Februar 1938 zu einer Geldstrafe von 150 RM verurteilt.
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