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Heinz N.

Nach dem Volksschulbesuch war N. bei verschiedenen Firmen als Arbeiter beschäftigt, zum Zeitpunkt des Verhörs bei den Land- und Seekabelwerken.

Von 1927 bis 1929 gehörte der "Deutschen Pfadfinderschaft" an, danach bis etwa 1930 der "Schilljugend"

Von 1933 bis 1934 war N. in der HJ: "Da ich seinerzeit viel allein auf Fahrt ging, habe ich den HJ-Dienst vernachlässigt. Meine Formation wurde dann aufgelöst und habe ich von der HJ nichts mehr gehört."

N. wurde bei einer Razzia der Gestapo am 12.12.1937 im Lokal Margarethenhöhe wegen "verbotener bündischer Betätigung" verhaftet.

Über ihn gibt Gestapobeamte S. folgendes zu Protokoll: "Der Beschuldigte N. hat mit seinen Angaben stark zurückgehalten. Er gibt in Bezug auf seine Person nur das zu, was ihm nach seiner Meinung nachzuweisen ist. Über die anderen Burschen jedoch gab er restlos preis, was ihm bekannt war. So verhielt er sich schon bei einer früheren Vernehmung." (Verfahren Jakob S.) Er versprach seinerzeit der Staatspolizei weitere Angaben zu machen, liess sich jedoch nie wieder blicken; bezog sich jedoch bei einem späteren Zwischenfall auf dem Heumarkt bei der Schutzpolizei auf sein angeblich gutes Verhältnis zur Staatspolizei. “Bei der Überprüfung der Treffs auf dem Heumarkt und am Rhein wurde er stets betroffen, erklärte jedoch ständig, dass diese Zusammenkünfte harmloser Art seien und Fahrten pp. nicht mehr unternommen würden. N. ist einer jener Burschen, die stark von dem bündischen Gedankengut der "Navajos" ergriffen sind und der auch für das Zustandekommen der Fahrten verantwortlich sein dürfte. Da noch weitere Ermittlungen zu führen sind, daher Verdunkelungsgefahr besteht, wurde N. am 12.12.1937 auftragsgemäss festgenommen und in das Polizeigefängnis [Klingelpütz] eingeliefert."

N. wurde zu einer Gefängnisstrafe von acht Wochen verurteilt, die mit der Untersuchungshaft verrechnet wurden.



 
Gruppen
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