Die Reichsregierung hat ein Gesetz zur Förderung der HJ-Heimbeschaffung beschlossen. Es schreibt fest, dass die Errichtung und Unterhaltung der HJ-Heime von den Gemeinden erfolgen muss, dass sich aber Partei und Staat an den Baukosten beteiligen.
Das Gesetz ist der vorläufige Endpunkt einer Entwicklung, durch die der HJ-Heimbau von staatlicher Seite gefördert und zugleich institutionalisiert und zentralisiert wird.
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