HJ-Gebietsbefehl vom 1. März 1941: Bericht des Gebietsführers über die Bestrafung zweier HJ-Angehörige
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Der Chef der Überwachungsdienststelle und des HJ-Streifendienstes Heinrich Lüer verfasst eine neue "Dienststrafordnung der Hitler-Jugend für die Dauer des Krieges". Nach der neuen Regelung werden Disziplinarbefugnisse, die mit dem Ausscheiden oder dem Ausschluss von HJ-Mitgliedern zusammenhingen, auf sogenannte Sonderbeauftragte der Reichsjugendführung verlagert. Diese Sonderbeauftragten sind meist ehemalige Gebietsführer, die nun für die HJ-Gerichtsbarkeit in mehreren HJ-Gebieten zuständig sind. Die Disziplinarmittel "Strafbeurlaubung" und "Streichung aus den Listen der HJ wegen Interesselosigkeit" werden entfernt, da diese nach der Einführung der Jugenddienstpflicht überflüssig erscheinen.
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