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Neue Dienststrafordnung der Hitler-Jugend

HJ-Gebietsbefehl vom 1. März 1941: Bericht des Gebietsführers über die Bestrafung zweier HJ-Angehörige

Der Chef der Überwachungsdienststelle und des HJ-Streifendienstes Heinrich Lüer verfasst eine neue "Dienststrafordnung der Hitler-Jugend für die Dauer des Krieges". Nach der neuen Regelung werden Disziplinarbefugnisse, die mit dem Ausscheiden oder dem Ausschluss von HJ-Mitgliedern zusammenhingen, auf sogenannte Sonderbeauftragte der Reichsjugendführung verlagert. Diese Sonderbeauftragten sind meist ehemalige Gebietsführer, die nun für die HJ-Gerichtsbarkeit in mehreren HJ-Gebieten zuständig sind. Die Disziplinarmittel "Strafbeurlaubung" und "Streichung aus den Listen der HJ wegen Interesselosigkeit" werden entfernt, da diese nach der Einführung der Jugenddienstpflicht überflüssig erscheinen.



 
Lexikon
Hitlerjugend (HJ)
Reichsjugendführung (RJF)
HJ-Streifendienst (SRD)