Nach seiner Schulentlassung begann Friedrich D. eine Lehre als Maschinenschlosser im Karosseriewerk Türkes in Ehrenfeld und setzte diese bei Klöckner Humboldt Köln-Kalk fort. Nach 1 1/2 Jahren brach er die Lehre ab und arbeitete als Arbeiter in der Armaturenfabrik Herl in Köln-Bayenthal. Wegen wiederholter Berufschulschwänzereien wurde er zweimal per Strafbefehl mit Haft im Wochenendkarzer bestraft. Als er am 9. Dezember 1942 zum Berufsamt ging, um nach einer neuen Stelle zu fragen, wurde er dort festgehalten und zur Provinzial-Erziehungsanstalt nach Solingen gebracht: "Wie mir gesagt worden ist, war meine Zuführung zu einer Erziehungsanstalt notwendig, weil ich wiederholt die Berufsschule versäumt hätte."
Friedrich D. gehörte seit 1934 dem Jungvolk an und wurde im Jahr 1940 in die HJ überführt. Ein halbes Jahr blieb er dem Dienst fern, weil er (angeblich) keine Benachrichtigung erhalten habe. Er erklärte weiter, dass zudem verärgert gewesen sei, weil er festgestellt habe, dass Söhne reicher Eltern schneller befördert worden seien als andere.
Friedrich D. gibt in seiner ersten Vernehmung zu Protokoll, dass er seit seiner Entlassung aus der Schule fast jedes Wochenende in die nähere Umgebung Kölns gewandert sei. Im letzten Jahr sei er in kleineren und größeren Gruppen gewandert.
Vor „etwa einem halben Jahr“ habe er Karl M. kennen gelernt, der jeden Dienstag und Freitag zum Volksgarten gegangen sei. Etwa im Juli habe M. ihn gefragt, ob er nicht mit dorthin gehen wolle, was er ca. 2 Monate getan hätte. Danach habe er über Th., den er aus der Schulzeit kenne, Kontakt zur Gruppe am Leipziger Platz bekommen. Bei dieser Gruppe habe er aber nur eine Wanderung nach Wahlscheid mitgemacht. Dagegen habe er regelmäßig in dem Gaststätten Vaesen und Klein verkehrt.
Friedrich D. gibt zu, mit Th. im September 1942 die PX-Inschriften angebracht zu haben und bei der Flugblattaktion im November 1942 mitgemacht zu haben.
Er wurde am 9. Dezember 1942 in die Prov.-Erziehungsanstalt Solingen-Halfeshoven eingewiesen. Dort erfolgte am 12. Dezember 1942 seine Festnahme.
Laut Schlussbericht der Gestapo vom 03. Februar 1943 wurde ihm folgendes Delikt vorgeworfen: "Fritz D. ist Fürsorgezögling, nahm an geschlossenen Wanderungen teil, brachte in verschiedenen Stadtteilen Beschriftungen an, beteiligte sich an der Flugblattverbreitung."
Das Kölner Sondergericht verurteilte Friedrich D. am 15. September 1943 wegen "jugendbündischer Betätigung" zu einer Gesamtstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten Jugendgefängnis.
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