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Hitlerjugend (HJ)

Propagandafoto: "Fanfaren der Hitlerjugend"

Bereits 1922 gab es in der NSDAP den "Jungsturm Adolf Hitler" als Jugendorganisation. Nach dem vorübergehenden Verbot der Partei wurde sie 1926 als "Hitlerjugend, Bund deutscher Arbeiterjugend" wieder belebt. 1932 wurden schließlich sämtliche Jugendverbände der Partei (u.a. NS-Schülerbund, Bund Deutscher Mädel) unter dem Dach der HJ vereinigt. Die Mitglieder der HJ wurden uniformiert.

Nach der Machtübernahme entwickelte sich die HJ zum staatlichen Jugendverband. Sie übernahm die Mitglieder aller anderen gleichgeschalteten Jugendorganisationen. Mit dem "Gesetz über die HJ" vom 1. Dezember 1936 wurde sie zur einzigen legalen Erziehungseinrichtung neben Elternhaus und Schule erklärt. Seit 1933 wurde auf Jugendliche Druck ausgeübt, der HJ beizutreten; seit März 1939 bestand die gesetzlich festgelegte Zwangsmitgliedschaft für alle Kinder und Jugendlichen ab zehn Jahren.

Die HJ war regional und nach Altersgruppen gegliedert. Neben der Stamm-HJ gab es Sonderverbände wie die Flieger-, Marine-, Motor- und Reiter-HJ, in denen die Jugendlichen auf Aufgaben in den entsprechenden Verbänden von Wehrmacht, SA und SS vorbereitet werden sollten.

Die HJ übernahm von der Jugendbewegung den Grundsatz "Jugend führt Jugend". Die jeweiligen Führer wurden allerdings von oben ernannt, an der Spitze standen - zumindest bis 1939 - in aller Regel Erwachsene. Anders als in der Jugendbewegung galt in der HJ eine strikte Geschlechtertrennung.

Erziehungsziele der HJ waren Gehorsam, Opferbereitschaft, Disziplin und Pflichterfüllung. Ein wichtiger Aufgabenbereich der Organisation war die Freizeitgestaltung in Form von Wochenend- und Ferienfahrten. Daneben mussten die Jugendlichen eher soziale Arbeiten wie Nachbarschaftshilfe oder Sammlungen verrichten, aber auch im Form des HJ-Streifendienstes der Polizei helfen. Im Krieg kamen Tätigkeiten beim Luftschutz und der Kinderlandverschickung (etwa als "Lagermannschaftsführer") hinzu. In der Endzeit des NS-Regimes schließlich kämpften viele HJ-Mitglieder noch an den Fronten - etwa in der SS-Panzerdivision "Hitlerjugend" oder im "Volkssturm" -, was zahlreichen Jugendlichen das Leben kostete.

1936 wurde die HJ gesetzlich zum staatlichen Jugendverband erklärt und die Jugenddienstpflicht (Zwangsmitgliedschaft) eingeführt. Bis 1939 erhöhte sich die Mitgliedszahl der HJ auf 8,7 Millionen Kinder und Jugendliche. Neben Elternhaus und Schule war die HJ einzige Erziehungsinstitution und drillte die Jugendlichen auf Nationalsozialismus und Krieg.

Die Mitglieder der HJ trugen Uniformen und gliederten sich in Altersgruppen auf: Die 10-14 Jahre alten Jungen (Pimpfe) gehörten zum Deutschen Jungvolk in der Hitlerjugend. Die eigentliche HJ umfasste die Jungen von 14-18 Jahre. Die Mädchen waren im Bund Deutscher Mädel (BDM) organisiert.

Die HJ war streng hierarchisch und undemokratisch aufgebaut. Die Jugendlichen sollten auf die Unterordnung im NS-Staat und auf den Kriegseinsatz vorbereitet werden. Die Hitlerjungen war in verschiedene Einheiten eingeteilt: Die Kameradschaft (ca. 10 Jungen), die Schar (ca. 40 Jungen), die Gefolgschaft (ca. 160 Jungen), der Stamm (ca. 600 Jungen), der Bann (ca. 3000 Jungen), das Gebiet (ca. 150 000 Jungen) und das Obergebiet (ca. 750 000 Jungen). Bei dem Deutschen Jungvolk und dem BDM gab es eine ähnliche Gliederung. Die Mitglieder konnten entsprechende "Dienstgrade" erreichen (z. B. Scharführer).

Während des Zweiten Weltkriegs wurde auch die HJ eingesetzt. Zum Teil unter 17jährige wurden ohne jegliche Erfahrung und schlecht ausgebildet in den Kampf geschickt. Dementsprechend gab es unter den Jugendlichen große Verluste.



 

16. März 1933: Aufruf zum HJ-Beitritt
12. April 1933: HJ-Machtdemonstration im Waldbald Dünnwald
15. April 1933: HJ besetzt sozialistisches Jugendheim
Ostern 1933: Großwandertag der HJ
1. Mai 1933: Einweihung des HJ-Heims Quentelstraße
7. Mai 1933: "Wir wollen nur eine Jugend, die nationalsozialistisch ist."
20. Mai 1933: Überführung des NS-Schülerbundes in die Hitlerjugend
22. Mai 1933: Hitlerjugend zieht in das Severinstor ein
26. Mai 1933: Schlageter-Gedenkfeier auf den Rheinwiesen
14. Juni 1933: Dienstanweisung für das Jungvolk: Frühe Kontrollstreifen gegen "Uniformmissbrauch"
22. Juni 1933: HJ-Aktion gegen die Jugendbünde
28. Juni 1933: HJ im ehemaligen Heim der Arbeiterjugend
In den Sommerferien 1933: Massen-Zeltlager der HJ in der Wahner Heide
11. August 1933: Fünf Jugendlager rings um Köln: Werbemaßnahme der HJ
21. August 1933: Zeltlager in Altenrath: Leitung dementiert Gerüchte auf Elternabend
vermutlich Oktober 1933: HJ-Gebietsführung sieht Hitlerjugend durch "katholische Aktion" bedroht
7. Dezember 1933: Westdeutscher Beobachter fordert Unterordnung christlicher Jugendverbände unter die HJ
24. Januar 1934: Angriff auf die kirchliche Jugendarbeit
3. Februar 1934: Zwischenfälle bei der Winterhilfswerk-Sammlung
4. Februar 1934: Demonstration der Kölner Hitlerjugend gegen konfessionelle Jugendverbände
7. Februar 1934: Uniformierung der gleichgeschalteten Jugend
3. Mai 1934: Propagandamonat der HJ
4. Juli 1934: Hitlerjugend als einzige Jugendvertretung
7. Juli 1934: Spottlieder statt Uniform
19. Juli 1934: "Straffe Ordnung" im HJ-Ferienlager
30. Juli 1934: Eröffnung des HJ-Ferienzeltlagers an der Agger
16. August 1934: Gauleiter besichtigt Zeltlager der HJ
15. September 1934: Zeltlager der rheinischen Hitlerjugend: Ein Überblick in Zahlen
14. Oktober 1934: Massenkundgebung der HJ
17. November 1934: Der Samstag gehört der Hitlerjugend
25. Mai 1935: Singen gegen den "romantischen Kitsch einer bündischen Periode"
30. Juni 1935: Lehrzeltlager der HJ in Donrath
8. Juli 1935: HJ-Heime als Bollwerk gegen die katholische Jugend
28. Dezember 1935: 72 Winterlager des deutschen Jungvolks
7. April 1935: Arbeitslager der HJ zur Kontrolle und Disziplinierung von (arbeitslosen) Jugendlichen
4. Juni 1936: Pfingstlager der HJ
Juli 1936: Intensive Werbung für die HJ-Zeltlager
4. August 1936: Stadt Köln unterstützt die HJ bei der Errichtung ihrer Heime
11. August 1936: HJ dreht einen Fahrtenfilm
1. Dezember 1936: Gesetz über die Hitlerjugend
9. Dezember 1936: Reichsjugendführer Schirach: Probleme mit konfessionellen Jugendorganisationen seit dem 1. Dezember 1936 beseitigt
26. April 1937: Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen ohne Urlaubsantrag kann bestraft werden
18. Juni 1937: Verbot von Doppelmitgliedschaften in HJ und konfessionellen Jugendverbänden
8. März 1938: 45 neue HJ-Heime im Gebiet Mittelrhein
9. Oktober 1938: Stand der HJ-Heime in Köln
5. März 1939: Gesetz zur Förderung der HJ-Heimbeschaffung
25. März 1939: Weitere Verordnungen zum Gesetz über die Hitlerjugend (Jugenddienst-Verordnung)
21. Juni 1939: "Großführerlager" der HJ
22. Juni 1939: 315 HJ-Heime in Köln
20. Juli 1939: Westdeutscher Beobachter besucht HJ-Lager im Gau Köln-Aachen
August 1939: Einsatz von HJ-Angehörigen im Krieg
9. August 1939: Militärische Ausbilder für die HJ
28. September 1939: HJ soll Auseinandersetzungen mit konfessionellen Verbänden unterlassen
2. April 1940: Neue Dienststrafordnung der Hitler-Jugend
Juni 1940: Steigende Jugendkriminalität im Krieg
17. September 1940: Einführung des "Jugenddienstarrests"
25. Januar 1942: Neufassung der HJ-Kriegsdienststrafordnung
Februar 1942: Neubestimmung des Jugenddienstarrests
Herbst 1943: Ausschlüsse aus der HJ nehmen zu
1. April 1944: Schwindender Einfluss der HJ bei "Bekämpfung der Jugendkriminalität"